Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Der Firma StarkamBerg
Stefan Stark und Alexander Gaul GbR

 

 

 

Die wesentlichste Grundlage für das Gelingen der Reise und einer vertrauensvollen Basis sind für uns gegenseitiger Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Dennoch sollen die hier vorliegenden Bedingungen (ergänzend zu den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen) möglichst klar die Geschäftsverbindung regeln, welche durch die Reisebuchung bei uns entsteht.

 

Maßgeblich für den Abschluss und die Abwicklung des Reisevertrages sind die Vorschriften der §§ 651a-651y des BGB. In Ergänzung zu diesen Vorschriften werden folgende Regelungen Vertragsbestandteil

 

 

 

1.     Abschluss des Reisevertrages

 

1.1   Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden kann, bietet der Reiseteilnehmer StarkamBerg, im folgenden SaB genannt, den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung oder individuell dem Kunden vorliegende Produktausschreibungen von SaB für die jeweilige Reise. Mit der Buchung der Reise erkennt der Kunde die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen von SaB an.

 

1.2   Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung (per Post oder E-Mail) beim Kunden zustande.

 

1.3   Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot durch SaB. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt. Die Annahme kann durch ausdrückliche Erklärungen wie z.B. der Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises, der Inanspruchnahme der Vertragsleistung oder dem Antritt der Reise erfolgen.

 

1.4   Liegen die Reisebedingungen von SaB dem Kunden bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung / Rechnung übersandt. Die Reisebedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.

 

1.5   Bucht ein Teilnehmer die Reise für mehrere in seiner Buchung aufgeführten Teilnehmer, steht er auch für deren Vertragsverpflichtung, wie für eigene Verpflichtungen ein, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

1.6   Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von SaB für den Reisezeitraum, den sonstigen vorvertraglichen Informationen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung / Rechnung. Andere Hotel- oder Leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von SaB nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von SaB hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Mündliche Nebenabreden zum Reisevertrag, die nicht schriftlich festgehalten sind, sind unzulässig.

 

 

 

2.     Zahlungsbedingungen

 

2.1   Mit Erhalt des Sicherungsscheins gemäß § 651 r BGB und der schriftlichen Reisebestätigung, wird eine Anzahlung fällig. Die Anzahlung muss spätestens 10 Werktage nach Rechnungsdatum eingegangen sein.

 

2.2   Liegt der Reisebetrag unter 200,-€ ist der Rechnungsbetrag in einer Summe fällig. Bei Beträgen über 200,-€ ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Versicherungsprämien sowie eventuelle Rücktritts- Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind sofort fällig.

 

2.3   Der restliche Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten, sofern die Reise nicht aus dem in Ziffer7 genannten Gründen abgesagt werden kann.

 

2.4   Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Rechnung fällig ist.

 

2.5   Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend der hier aufgeführten Fristen, so ist SaB berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 5.4 zu belasten.

 

 

 

3.     Reisedokumente

 

3.1   Die notwendigen Reiseunterlagen werden dem Kunden bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugeschickt. Sollten die Reisedokumente dem Kunden wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat dieser sich unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

 

 

 

4.     Leistungsänderungen vor Reisebeginn

 

4.1   Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung von SaB. Etwaige zusätzlich genannte allgemeine Informationen zum Reiseland oder zu besuchten Orten gelten nicht als Vertragsbestandteile.

 

4.2   Die für einen einzelnen Reiseteilnehmer durch SaB gebuchte Unterkunft versteht sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, zunächst als „Einzelzimmer“ und wird mit einem Einzelzimmerzuschlag berechnet. Sollte der Reiseteilnehmer ein „halbes Doppelzimmer“ wünschen, d.h. die Belegung erfolgt zusammen mit einem anderen gleichgeschlechtlichen Reiseteilnehmer im selben Doppelzimmer, wird SaB dies vermerken. Findet sich bis vier Wochen vor Reiseantritt ein weiterer Teilnehmer, der im selben Doppelzimmer untergebracht werden kann, wird der Einzelzimmer-Zuschlag dem Reiseteilnehmer erstattet. Wird ein „Partner“ gefunden, der aber vor Antritt der Reise storniert, übernimmt SaB den Einzelzimmerzuschlag.

 

4.3   SaB behält sich vor die Reiseroute im Falle des Eintretens unvorhergesehener Ereignisse zu ändern. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mangeln behaftet sind.

 

4.4   Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SaB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

4.5   Sollte es zu Abweichungen wesentlicher Leistungsinhalte kommen verpflichtet sich SaB den Kunden über die Leistungsänderungen unverzüglich, in schriftlicher Form und in hervorgehobener Weise zu informieren.

 

4.6   Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt innerhalb einer von SaB gleichzeitig mit Mitteilung und Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder Änderungen anzunehmen, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder auf eine andere Reise umzubuchen, sofern eine solche Reise angeboten wird und noch Plätze vorhanden sind. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

 

4.7   Hat SaB für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleicher Beschaffenheit geringere Kosten wird der Differenzbetrag dem Kunden erstattet.

 

 

 

5.     Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten / Ersatzteilnehmer

 

5.1   Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte gegenüber SaB schriftlich erklärt werden.

 

5.2   SaB verliert im Falle eines Rücktritts durch den Kunden den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann SaB, eine angemessene Entschädigung, für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

 

5.3   SaB hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des schriftlichen Zugangs der Reiserücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet.

 

5.4   Bei einem Rücktritt:

 

·         Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%

 

·         Ab 29. bis 20. Tage vor Reisebeginn 30%

 

·         Ab 19. Bis 10. Tag vor Reisebeginn 50%

 

·         Ab 9. Bis 4. Tag vor Reisebeginn 65%

 

·         Ab 3. Bis letzten Tag vor Reisebeginn 85%

 

·         Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95%

 

Rücktritts-/ Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen 100%

 

5.5   Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei SaB. Dem Reiseteilnehmer bleibt das Recht auf Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens vorbehalten.

 

5.6   Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird seitens SaB dringend empfohlen.

 

5.7   Bei vorzeitigem Reiseabbruch durch den Teilnehmer aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen ist keine Rückzahlung / Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen möglich.

 

5.8   Bis fünf Tage vor Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisvertrag eintritt. SaB kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Umbuchung werden 50,00 € Bearbeitungsgebühr, sowie die eventuell an Leistungsträger für die Umbuchung zu zahlenden Mehrkosten berechnet. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, SaB nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Reiseteilnehmer gegenüber SaB als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

 

 

 

6.     Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

6.1   Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. SaB wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

 

 

7.     Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

 

7.1   SaB kann bei Nichterreichen einer festgesetzten Mindestteilnehmerzahl vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise die Mindestteilnehmerzahl beziffert ist.

 

7.2   SaB wird die Kunden unmittelbar nach Eintritt der Voraussetzungen für Nichtdurchführung der Reise davon in Kenntnis setzen und ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Die späteste Rücktrittsfrist für SaB vom Reisevertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, beträgt für von SaB veranstaltete Reisen

 

a)    20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen

 

b)    Sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen

 

c)    48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen

 

Für von SaB vermittelte Reisen gelten die Fristen des jeweiligen Reiseveranstalters.

 

7.3   Wird die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, hat SaB unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

 

 

 

8.     Kündigung seitens SaB aus verhaltensbedingten Gründen

 

8.1   SaB ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, auch zum Schutz anderer Mitreisender, gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, etc.) die in der Reiseausschreibung benannt sind nicht entspricht.

 

8.2   Kündigt SaB, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

 

 

 

9.     Obliegenheiten / Mitwirkungspflicht des Kunden

 

9.1   Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer von SaB Abhilfe verlangen. SaB kann die Abhilfe verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigem Aufwand oder Kosten verbunden oder unmöglich ist.

 

9.2     Der Kunde ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evt. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

a)      Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich und in deutlicher Form der Reiseleitung bzw. dem Guide mitzuteilen und vor Ort Abhilfe zu verlangen.

 

b)      Ist von SaB keine örtliche Reiseleitung / Guide eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet SaB direkt unter der in der Reisebestätigung bezeichneten Adresse, Telefon- oder E-Mailadresse unverzüglich Nachricht über die Beanstandung zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

 

c)      Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von SaB nicht bevollmächtigt Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen SaB anzuerkennen

 

d)      Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen verliert er den Anspruch auf Minderung.

 

9.3   Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, SaB erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst dann zulässig, wenn SaB bzw. einem Beauftragten eine ausreichend bestimmte angemessene Frist gesetzt wurde und diese verstrichen ist, ohne das Abhilfe geleistet wurde. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von SaB oder dem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist.

 

 

 

10.Beschränkung der Haftung

 

10.1 Die vertragliche Haftung von SaB für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

 

a)      ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

 

b)      SaB für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist

 

10.2 Im Zusammenhang mit fremden Leistungen, die von SaB ausdrücklich nur vermittelt werden, haftet SaB nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden (z.B. Unterkünfte, Beförderungsleistungen von und zum Reiseziel, Theaterbesuche etc.). Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes der vermittelten Leistung und ggf. nach den Bedingungen des Vertragspartners / Leistungsträgers. Dies gilt für alle Leistungen, die in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von SaB sind und getrennt ausgewählt wurden.

 

10.3 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und des Reisenden nach dem Vertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

 

10.4 SaB haftet nicht bei Verkehrsunfällen sowie bei Unfällen, die durch fahrlässiges Verhalten Dritter oder anderer Reiseteilnehmer entstehen.

 

10.5 Sofern sich SaB bei der Durchführung und Organisation der Reise nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässig verhält, ist jeder Reiseteilnehmer für seine persönliche Sicherheit, auch während der Teilnahme an durch SaB organisierten Programmpunkten oder Sportaktivitäten sowie während der Reiseteilnehmer mit dem Reiseleiter / Guide unterwegs ist, selbst verantwortlich.

 

10.6 Inhaber und Vertreter von SaB sind nicht für die persönliche Sicherheit des Reiseteilnehmers verantwortlich und können weder einzeln, noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Reise haften, die zu Verletzungen, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen

 

10.7 Verspätungen von Verkehrsmitteln sind von jeglicher Haftung seitens SaB ausgeschlossen.

 

10.8 Jeder Reiseteilnehmer erklärt sich mit der Reiseanmeldung bereit, die geltenden Verkehrsregeln und Gesetze des Ziellandes / der Zielländer sowie die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch sein Verhalten zu beschädigen.

 

10.9 SaB empfiehlt jedem Reiseteilnehmer neben dem Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung auch den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie der Behandlungskosten im Ausland.

 

 

 

11.Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber SaB geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. Die Verjährungsfrist der Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB beträgt ein Jahr.

 

11.2  Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

 

11.3 Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen SaB an Dritte. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

 

 

 

12.Ausrüstung

 

12.1 Die Sicherheitsausrüstung für Wander- / Wintersport- / Fahrradtouren oder -veranstaltungen wird durch SaB nicht gestellt. Jeder Reiseteilnehmer muss diese selbst mitbringen. Der Teilnehmer erkennt an, dass SaB berechtigt ist den Reiseteilnehmer von einzelnen oder ganzen Leistungen auszuschließen, falls er nicht über unten genannte Mindestausrüstung verfügt oder nicht bereit ist diese nach unseren Anweisungen zu tragen. Eine Leistungserstattung findet für diesen Fall nicht statt. Des Weiteren muss selbstständig für die Versorgung mit Flüssigkeit und Nahrungsmittel gesorgt werden.

 

12.2 Die Sicherheitsausrüstung für folgende Sportarten muss mindestens bestehen aus wetterfester Kleidung und Sonnenschutz sowie

 

a)      Wandertouren: knöchelhohe Wanderschuhe mit rutschfester Sohle

 

b)      Fahrradtouren: passender Helm, Fahrradhandschuhe, geschlossenen Schuhen

 

c)      Ski / Snowboard: passender Helm, Handschuhe

 

 

 

13.Hinweis auf besondere Risiken

 

13.1 Der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte werden darauf hingewiesen, dass es sich bei Sporttouren um Aktivitäten handelt, bei denen ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Sturzgefahr etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegeneren Regionen aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur im sehr eingeschränkten Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt. Erziehungsberechtigte minderjähriger Teilnehmer müssen dafür Sorge tragen, hierauf besonders hinzuweisen und die Teilnehmer zu eigenverantwortlichen wie umsichtigen Verhaltensweisen anzuweisen, wie auch darauf einzuwirken, unseren Weisungen strikt Folge zu leisten. Der Reiseteilnehmer hat in Anbetracht dieser Risiken ferner für ausreichende Versicherung (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung) für Leistungen im In- und Ausland Sorge zu tragen.

 

 

 

14.Liftpässe

 

14.1 Liftpässe werden von SaB als Fremdleistung vermittelt. Vertragspartner ist der jeweilige Liftbetreiber, der in der Buchungsbestätigung angegeben ist. Der Liftpass ist nicht Bestandteil der vertraglichen Reiseleistung von SaB. Die Bezahlung vor Ort oder auch bei Vorbuchung in Deutschland erfolgt an SaB als Inkassobevollmächtigte des Liftbetreibers, an den SaB die Zahlung weiterleitet.

 

 

 

15.Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

15.1 Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung, Beschaffung und Mitführung der behördlich notwendigen Reisedokumente wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften (Impfungen) selbst verantwortlich. SaB informiert die Reisenden nach besten Wissen und Gewissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten über die für deutsche Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen, einschließlich der ungefähren Fristen.

 

15.2 Diese Information durch SaB im Zuge der Zusendung der Buchungsbestätigung / Rechnung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt.

 

15.3  Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Dies gilt nicht, wenn SaB schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

 

15.4 SaB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde SaB mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass SaB für die Verzögerung verantwortlich ist.

 

15.5 Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Teilnehmers begründete persönliche Verhältnisse (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit etc.) können dabei nicht berücksichtigt werden. Für diese Personen, sowie Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

 

 

 

16.Datenschutz und Persönlichkeitsrecht

 

16.1 Die aufgrund einer Anfrage oder Anmeldung erfassten Daten des Reiseteilnehmers / Interessenten werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und Kundenbetreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben

 

16.2 Die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Leistungsgesellschaften / Vertragspartner erfolgt nur im dafür notwendigen Umfang und ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Reiseleistungen.

 

16.3 Die Nutzungsrechte an SaB im Rahmen des Online-Angebots übermittelten Inhalten, Texten und Fotos (z.B. im Rahmen von Erfahrungsberichten) werden mit der Übermittlung an SaB abgetreten.

 

16.4 Die Sicherheit von Übermittlungen von E-Mails kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet oder unvollständig ankommen oder Viren enthalten. SaB übernimmt daher keine Gewähr für Irrtümer oder Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf Übermittlung via E-Mail zurückzuführen sind. Sofern Sie uns Ihre E-Mail überlassen, bzw. selbst unverschlüsselte E-Mails senden, gehen wir von einer eigenverantwortlichen Wahl aus, die oben genannten Risiken einzugehen.

 

 

 

17.Rechtswahl und Gerichtsstand

 

17.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseteilnehmer und SaB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

 

17.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen SaB im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

17.3 Der Kunde kann SaB nur an dessen Sitz verklagen.

 

17.4 Für Klagen von SaB gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner von SaB, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SaB vereinbart.

 

 

 

18.Allgemeines

 

18.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

18.2 SaB behält sich die Korrektur von Druck – und Rechenfehlern vor. Diese Korrektur wird dem Reiseteilnehmer ggf. mit Zusendung der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

 

18.3 SaB erwartet von jedem Reiseteilnehmer, dass dieser die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert

 

 

 

Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben, ist:

 

StarkamBerg

 

Stefan Stark und Alexander Gaul GbR

 

Leutenhofen 18a

 

87448 Waltenhofen

 

Tel.: +49 (0)172 868 7073 / +49 (0)160 902 55663

 

E-Mail: info@starkamberg.de

 

Internet: https://www.starkamberg.de

 

Geschäftsführer: Stefan Stark / Alexander Gaul

 

Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 371 266 652

 

 

 

Stand: Dezember 2018