BILDUNGSURLAUB

  

Bildungsurlaub ist Dein freier Zugang zu zusätzlichen Urlaubstagen UND ein gesetzlich oder landesrechtlich verankerter Anspruch, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht, an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

 

Bildungsurlaub heißt auch, mehrere Tagen zusätzlich zum vereinbarten Urlaub freigestellt zu werden, ohne Gehaltsverlust oder Jobrisiken. Die genaue Dauer, Voraussetzungen und Abläufe variieren je nach Bundesland.

 

Nutze unsere Bildungsurlaube, um Deine Deine Kompetenzen gezielt auszubauen, Deine Karrierechancen zu steigern und so beruflich durchzustarten. Je nach Bundesland flexibel gestaltbar, mit klaren Voraussetzungen und schlanken Anträgen.

 

 

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Hier sind die wichtigsten Kriterien für die Anerkennung von Bildungsurlaub (je nach Land/Bundesland können Details variieren):

  • Arbeitsverhältnis: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, meist mit Mindestbeschäftigungsdauer.
  • Berechtigter Zeitraum: Bestimmte Fristen im Jahr bzw. pro Jahr (z. B. 5–10 Tage Bildungsurlaub je Jahr).
  • Anerkannte Maßnahme: Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsangeboten (z. B. staatlich anerkannt, von Bildungsurlaubsgesetz oder Gleichstellungs-/Qualifizierungsgesetz vorgesehen).
  • Antragstellung: Rechtzeitiger Antrag beim Arbeitgeber bzw. der Personalstelle mit vorgegebenem Formular- oder Nachweisweg.
  • Freistellung: Freistellung von der Arbeit ohne Lohneinbuße bzw. mit Lohnfortzahlung gemäß Gesetz/Landesregelung.
  • Nachweis der Maßnahme: Vorlage einer Teilnahmebestätigung, Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung der anerkannten Weiterbildung.
  • Zweck der Maßnahme: Weiterbildungsziel(en) müssen berufsbezogen sein (Qualifikation, Aktualisierung von Kenntnissen, Umschulung in bestimmten Bereichen).
  • Abgrenzung zu anderen Urlaubsarten: Bildungsurlaub darf nicht mit regulärem Urlaub doppelt genutzt werden; es gelten ggf. zeitliche bzw. inhaltliche Einschränkungen.
  • Rechtsgrundlage: Einhaltung des jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzes bzw. der entsprechenden Verordnungen des Bundeslandes.
  • Ausschluss- oder Sonderregelungen: Ausschluss bei bestimmten Beschäftigungsformen (z. B. leihweise Beschäftigte) oder besondere Bestimmungen bei Teilzeit.
  • Hinweis: Die konkreten Details können je nach Bundesland variieren. Prüfen Sie das lokale Bildungsurlaubsgesetz bzw. die Verwaltungsvorschriften Ihres Arbeitgebers.

 


Weitere Informationen zu den Regelungen der Anerkennung Deines Bildungsurlaubs in den jeweiligen Bundesländern findest Du unter