Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird in Gesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt und gilt nur für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze sich im jeweiligen Bundesland befinden. Die jeweiligen Regelungen, wie zeitlicher Umfang, Voraussetzung zur Anerkennung, zugelassener Personenkreis usw. sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Welches Gesetz für Dich gilt und unter welchen Voraussetzungen Dein Bildungsurlaub genehmigt werden kann, hängt also davon ab, in welchem Bundesland sich Dein Arbeitsplatz befindet, nicht wo Du lebst oder wohnst.
In Bayern und Sachsen gibt es vom Gesetzgeber her keinen Anspruch auf Bildungsurlaub und dessen Anerkennung.
Damit Ihr Euren Anspruch auf Bildungsurlaub prüfen könnt, haben wir Euch die jeweiligen Informationen und Gesetze rund um den Bildungsurlaub übersichtlich nach Bundesländern geordnet.
Die Informationen und Gesetze haben wir sorgfältig und mit bestem Wissen erstellt und aufgelistet, damit Ihr Euch schonmal einen klaren Überblick verschaffen könnt. Wir übernehmen keine Verantwortung für deren Richtigkeit.
Bei Fragen, meldet Euch bitte direkt unter info@starkamberg.de oder 0172 8687083
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