INFORMATIONEN RUND UM DEN BILDUNGSURLAUB

In Deutschland haben Beamte verschiedene Ansprüche, um sich während der Arbeitszeit fortzubilden. Die Möglichkeiten unterscheiden sich je nach Beamtenverhältnis und Bundesland. 

  

Bundesbeamte

Bundesbeamte haben Anspruch auf Sonderurlaub, nicht auf Bildungsurlaub. Sie können im Rahmen des Sonderurlaubs an folgenden Fortbildungen teilnehmen:

  • Wissenschaftliche Tagungen und berufliche Weiterbildungen (bis zu 5 Tage, dienstlicher Nutzen erforderlich)
  • Staatspolitisch förderungswürdige Bildungsveranstaltungen (bis zu 10 Tage)
  • Sprachkurse (bis zu 3 Monate, Teilnahme muss im dienstlichen Interesse sein)

Landesbeamte und Kommunalbeamte

Landesbeamte und Kommunalbeamte haben je nach Bundesland entweder Anspruch auf Bildungsurlaub oder Sonderurlaub. Genauere Informationen finden Sie nachfolgend und in der unten aufgeführten Tabelle.

 

Beamte haben einen besonderen Berufsstatus, der sich deutlich von anderen Arbeitsverhältnissen unterscheidet.

Im Arbeits- und Tarifrecht schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag. Bei Beamten ist das anders: Beamte legen einen Diensteid ab und verpflichten sich, bestimmte Grundsätze und Gesetze zu befolgen. Ihr Beamtenverhältnis beginnt mit einer Ernennungsurkunde, nicht mit einem Arbeitsvertrag.

Statt eines Arbeitsverhältnisses sind Beamte in einem Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Deshalb gelten für sie spezielle Beamtengesetze und nicht die üblichen Arbeitsrechtsregeln. Auch bei der Freistellung für Weiterbildungen gibt es für Beamte eigene Regelungen, die vom jeweiligen Beamtenstatus abhängen. Die Regeln sind nicht für alle Beamten gleich.

 

Unterscheidung von Landes- & Kommunalbeamten

Bei der Freistellung für Weiterbildungen muss zwischen zwei Beamtengruppen unterschieden werden:

  1. Bundesbeamte
  2. Landes- und Kommunalbeamte

Die Unterteilung ist wichtig, da die Beamtengesetze von Bund und Ländern die Freistellung zur Teilnahme an Weiterbildungen unterschiedlich regeln.

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Die Informationen und Gesetze haben wir sorgfältig und mit bestem Wissen erstellt und aufgelistet, damit Ihr Euch schonmal einen klaren Überblick verschaffen könnt. Wir übernehmen keine Verantwortung für deren Richtigkeit.

 

Bei Fragen, meldet Euch bitte direkt unter info@starkamberg.de oder 0172 8687083

 

BILDUNGSURLAUB FÜR BEAMTE

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